Der Facharztabschluss ist Voraussetzung für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 15 TVöD. Die Weiterbildung zum Facharzt (w/m/d) für Öffentliches Gesundheitswesen (18 Monate) ist ggf. möglich. Die Übernahme der Leitung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes kann bei Eignung und nach Einarbeitung angestrebt werden.